Vatikanische Karriere für Bischof Müller?

Foto: Paul Wuthe / Kathpress
Foto: Paul Wuthe / Kathpress

Kräftig wird derzeit spekuliert, ob der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller das dritthöchste Amt im Vatikan - den Posten als Chef der Glaubenskongregation - in Kürze übernehmen könnte. Zuletzt ist die "Süddeutsche" am 30. Juni mit Spekulationen vorgeprescht. Dort heißt es: "Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wird Papst Benedikt XVI. noch vor seiner Abreise in die Sommerresidenz Castelgandolfo am Dienstag Bischof Gerhard Ludwig Müller zum Präfekten der Glaubenskongregation in Rom ernennen, zum Hüter der katholischen Lehre." Ob der Papst die SZ liest und sich daran hält...? Man darf gespannt sein. Wer sich schon einmal einen Eindruck von der theologischen Schärfe und der zu erwartenden "Schlagkraft" Müllers an der Spitze der Glaubenskongregation machen möchte, der soll in die letzte Ausgabe der "Stimmen der Zeit" schauen. Dort hat Müller mit überraschender Härte in die Debatte um das Frauenpriestertum eingegriffen. Im Folgenden eine Zusammenfassung des aufschlussreichen Textes:

 

Bischof Müller: "Bewerbungsschreiben" für den Vatikan?

 

In "Stimmen der Zeit"-Beitrag argumentiert der Regensburger Bischof anhand der Debatte um die Frauenpriesterweihe für eine neue Allianz von Theologie und kirchlichem Lehramt

 

erschienen im "Kathpress-Infodienst" am 15. Juni 2012

 

Seit rund einem Jahr reißen die Spekulationen um die Nachfolge an der Spitze der Glaubenskongregation nicht ab. Der derzeitige Präfekt, Kardinal William Joseph Levada, der am 15. Juni 76 Jahre alt wurde und seit Mai 2005 diese wichtige vatikanischen Behörde leitet, gilt seit längerem als rücktrittswillig. Immer wieder fiel seither der Name des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller. Die Glaubenslehre ist Müllers Spezialgebiet. Sein Dogmatik-Lehrbuch wurde weltweit übersetzt, außerdem ist Müller - wie auch der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn - Mitglied der Glaubenskongregation sowie des Päpstlichen Kulturrates. Zuletzt wurde Müller am vergangenen Dienstag in die vatikanische Bildungskongregation und in den Ökumenerat berufen.

 

Ein aktueller Beitrag Müllers in der Zeitschrift "Stimmen der Zeit" (Juni-Ausgabe) wirkt vor diesem Hintergrund für Beobachter geradezu wie ein "Bewerbungsschreiben" für die Levada-Nachfolge. Müller plädiert in dem mit der Frage "Hat die Kirche die Vollmacht, Frauen des Weihesakrament zu spenden?" überschriebenen Text mit Vehemenz gegen eine Weihe von Frauen - und zugleich für eine neue Allianz von Theologie und kirchlichem Lehramt.

 

Anlass seines mit großer Schärfe formulierten Beitrages war der Artikel des emeritierten Bamberger Dogmatikers Georg Kraus "Frauenordination. Ein drängendes Desiderat in der katholischen Kirche" in der Dezember-Ausgabe 2011 der Zeitschrift. Darin war Kraus - ein Küng-Schüler - zu dem Schluss gekommen, dass die Kirche, wolle sie sich "am Heilswillen des Herrn" orientieren, "eindeutig die Vollmacht" habe, "Frauen die Priesterweihe zu spenden". Papst und Bischöfe würden diesen "absoluten Willen des Herrn" jedoch "weiterhin ignorieren".

 

"Aushöhlung katholischer Grundprinzipien"

 

Müller sah sich durch diese Vorlage offenbar zu einer "lehramtlichen und theologischen Entgegnung" herausgefordert, stelle der Text Kraus' doch eine "schwerwiegende Infragestellung des geoffenbarten Willens Jesu, der moralischen Integrität des Lehramtes, der theologischen Qualifikation von Johannes Paul II., des damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger und aller bischöflichen Mitglieder der Glaubenskongregation und der Lehrkompetenz der Kirche" dar. Müller sieht in der Argumentation von Kraus eine "Aushöhlung der Grundprinzipien der katholische Lehre und Dogmenentwicklung" am Werk.

 

Wenn Kraus sich auf eine mangelnde Sensibilität des Lehramtes für den "sensus fidelium" beruft und so einen Gegensatz zwischen einem "im Heiligen Geist geoffenbarten Willen Christ" und dem kirchlichen Lehramt sieht, so erkläre er damit das Lehramt insgesamt für "im Grunde irrelevant". Einem wie auch immer auszulotenden "sensus fidelium" und der "professionellen Theologie" die Letztkompetenz in Glaubensfragen zu überlassen würde jedoch laut Müller "nichts anderes bedeuten als den Boden der katholischen Glaubenshermeneutik zu verlassen".

 

Mehr noch: Kraus und die von ihm zitierten Theologen beförderten eine letztlich "a-katholische Sichtweise der Kirche", insofern sie den "geschichtlichen Jesus" und den "pneumatischen Christus" auseinanderdividierten, um sich auf eine "pneumatisch-spiritualistische Sicht von Offenbarung" zu beschränken, die das Lehramt für überflüssig erachte. Damit sei Kraus "von einer katholischen zu einer liberalen protestantischen Grundhermeneutik" übergegangen, in der die "unsichtbare Kirche" nicht mehr mit dem "empirischen Gefüge der Kirche" zusammengeht.

 

Wenn dem jedoch so wäre und beides auseinanderfalle, so wären entsprechend Leitungsgremien und Kirchenstruktur nicht mehr göttlichen, sondern nurmehr "menschlichen Rechtes". Dagegen beharre ein katholisches Verständnis auf einem Offenbarungsverständnis, demnach die Kirche als Leib Christi eine "sakramentale Repräsentanz der Person Jesu Christi" darstelle.

 

"Ein Stück Gegenpropaganda"

 

Müller geht seinerseits in dem Text in die Offensive, wenn er auf "neuralgische Punkte" eingeht, die seines Erachtens "zu einer inneren Distanz meinungsführender katholischer Kreise gegenüber der katholischen Lehre und dem Lehramt des Gesamtepiskopates mit dem Papst an der Spitze führen". Einer dieser Punkte sei etwa der Streit um das Apostolische Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" (1994) von Papst Johannes Pauls II., in dem dieser festgehalten hatte, "dass es aus prinzipiellen Gründen nicht zulässig ist, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen", wie es in dem Dokument heißt. Kraus' Artikel sei dazu "ein Stück Gegenpropaganda, die eine verbindliche Auslegung des katholischen Glaubens, die der eigenen vorgefassten Meinung widerspricht, ins Unrecht, ja ins Lächerliche ziehen soll".

 

Dagegen bringt Müller abermals das katholische Offenbarungsverständnis ins Spiel, das demgegenüber nach einer verbindlichen Überlieferung des Wortes Gottes dränge - eine Aufgabe, die "nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut ist", wie es in "Dei verbum" - der Dogmatischen Konstitution des II. Vaticanums über die Göttliche Offenbarung - heißt. Diese "verbindliche Interpretation der Offenbarung" durch das Lehramt habe "nicht mit der Willkür von 'Basta'-Ausrufen zu tun".

 

Es sei daher geradezu die Aufgabe einer akademischen Theologie, so der Bischof weiter, "den inneren Zusammenhang einer dogmatischen Erklärung im gesamten Kontext der Glaubenslehre verständlich zu machen". Eine solche "Bindung katholischer Theologie an das kirchliche Lehramt" widerstreite der wissenschaftlichen Freiheit keinesfalls - im Gegenteil: "Das unfehlbare Lehramt der Kirche garantiert die Freiheit der Theologie als Wissenschaft."

 

Kraus gebe in seiner Lesart des kirchlichen Sollens und Wollens letztlich einem Zeitgeist nach und übersehe gerade die sakramententheologische Grundierung der Weihe und damit deren über rein innerweltliche Erklärungs- und Begründungsmuster hinausreichenden Charakter. Anders gesagt: "Ob und dass nur ein getaufter Mann von Gott zum sakramentalen Amt berufen und vom Bischof wirksam zum Priester (Bischof/Presbyter) geweiht und eingesetzt werden kann, vermag letztendlich nur das Lehramt der Kirche verbindlich zu entscheiden."

 

"Fehlen einer Hermeneutik des Glaubens"

 

Eine Relativierung der Berufung allein von Männern durch den Hinweis auf historische Entwicklungen, eine patriarchale Gesellschaftsstruktur etc. lässt Müller nicht zu. Man müsse fragen: "Wenn der 'geschichtliche Jesus' mit dem, angeblich erst im 2. Jahrhundert entstandenen, kirchlichen Amt nichts zu tun haben kann, wieso man dann 2.000 Jahre später zur Erkenntnis des Willens des 'pneumatischen Christus' kommt, dass auch Frauen das nicht von ihm gestiftete Amt erhalten sollten?" Ist diese These nicht "ebenso anachronistisch", so Müller, wie jene These, gegen die Kraus auftritt?

 

Die Position von Kraus und seinen Referenzautoren kranke daher "am Fehlen einer adäquaten Hermeneutik des christlichen Glaubens". Wer nämlich die Offenbarung in Jesus Christus sowie ihre durch Tradition, Schrift und apostolische Sukzession in der Kirche garantierte Weitergabe in Frage stellt, der liefere die Offenbarung "der Beliebigkeit ihrer Uminterpretation aus und macht sie zu einem Steinbruch, aus dem sich jeder das Baumaterial aussucht und für sein eigenes Lehrhaus auf das Fundament subjektiver Autorität aufsetzt".

 

Im Übrigen sei auch das Argument unzulässig, dass die Nichtzulassung von Frauen zur Weihe der gleichrangigen Würde von Mann und Frau in der Schöpfungsordnung widerspreche. Denn auch die rund 600 Millionen katholischen Männer seien "nicht deshalb keine Bischöfe oder Priester, weil sie 'ausgeschlossen' wurden vom Weiheempfang, sondern weil sie von Christus nicht berufen worden sind". Kraft des allen gemeinsamen Priestertums nehmen schließlich auch alle Gläubigen in gleichem Maße an Zeugnis, Lehre und Sendung der Kirche teil, so Müller. Kraus hingegen interpretiere das allgemeine Priestertum aus einer "protestantischen Sicht" und stelle "die sakramentale und hierarchische Verfassung der Kirche" und damit die auf diesem gegründete Form des Priesteramtes in Abrede.

 

In seinem Fazit bringt Müller seine Argumentation noch einmal auf den Punkt: Dass die Kirche die Weihe von Frauen ablehne, wurzle letztlich in ihrem Offenbarungsverständnis: denn wenn das Priesteramt sich letztlich der Offenbarung verdankt, diese wiederum authentisch nur von der Kirche bewahrt und verkündet wird, "dann muss die letztverbindliche Entscheidungs- und Lehrkompetenz des von Christus eingesetzten authentischen Lehramtes des Papstes und der Bischöfe anerkannt werden." Andernfalls verliere der Glaube "seine Eindeutigkeit und Konkretion", die Kirche drohe, sich in ein "Gewirr von Meinungen und Stimmungen" aufzulösen.

 

 

 

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Kommentare: 7
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